Kurzinfo Rechtsformwahl KG

Kurzinfo Rechtsformwahl

Kommanditgesellschaft (KG)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet und besteht aus persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Komplementären und beschränkt auf die Einlage haf­tenden Kommanditisten. Alleiniger Geschäftsführer ist der Komplementär. Ihm ist i.d.R. auch das alleinige Entscheidungsrecht vorbehalten. Bei Tod eines Komplementärs oder Ausscheiden eines Gesellschafters erfolgt die Auflösung der KG. Stirbt der Kommanditist, ist eine Weiter­führung durch dessen Erben möglich.

 

Schnellinfo Kommanditgesellschaft (KG)

Rechtliche Grundlagen

§§ 161–177a HGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

2

Haftung

Komplementär haftet unbeschränkt, Kommanditist beschränkt

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich möglich

Anmeldung

Gewerbeamt, Finanzamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung (20–50 €), Registereintrag

Registereintragung

Handelsregister

Berufsrechtliche Fragen

Handwerker – ggf. Handwerksrolle

Gewerbliche Genehmigungspflicht je nach Branche

Firmenbezeichnung

Personen-, Sach- und Phantasiefirma unter dem Zusatz „KG“

Geschäftsführung