Übersicht Landesbauverordnungen zur Genehmigungsfreiheit für den Bau von Photovoltaik-Anlagen
Bundesland |
Genehmigungsfrei |
§§ |
Gesetz |
Baden-Württemberg |
· Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung · Gebäudeunabhängige Anlagen (Freiflächenanlagen) nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m |
§ 50 Abs. 1 (Anhang 3c) |
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Bayern |
· Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie auf Flachdächern, im Übrigen mit einer Fläche bis zu einem Drittel der jeweiligen Dach- oder Außenwandfläche · Gebäudeunabhängige Anlagen (Freiflächenanlagen) mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m |
§ 57 Art. 1 (3aa, 3bb) |
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Berlin |
· Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung · Gebäudeunabhängige Solaranlagen (Freiflächenanlagen) mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m |
§ 62 Art. 1 (3a, 3b) |
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Brandenburg |
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