Übersicht Landesbauverordnungen zur Genehmigungsfreiheit für den Bau von Photovoltaikanlagen

Übersicht Landesbauverordnungen zur Genehmigungsfreiheit für den Bau von Photovoltaik-Anlagen

 

Bundesland

Genehmigungsfrei

§§

Gesetz

Baden-Württemberg

·          Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung

·          Gebäudeunabhängige Anlagen (Freiflächenanlagen) nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m

§ 50 Abs. 1 (Anhang 3c)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Bayern

·          Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie auf Flachdächern, im Übrigen mit einer Fläche bis zu einem Drittel der jeweiligen Dach- oder Außenwandfläche

·          Gebäudeunabhängige Anlagen (Freiflächenanlagen) mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m

§ 57 Art. 1 (3aa, 3bb)

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Berlin

·          Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung

·          Gebäudeunabhängige Solaranlagen (Freiflächenanlagen) mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m

§ 62 Art. 1 (3a, 3b)

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Brandenburg

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