Bewertung Anwaltspraxen

 

Zur Bewertung von Anwaltspraxen Fortschreibung des Berichtes von BRAK-Mitt. 1986 (119 ff.)

 

(Quelle: erarbeitet vom Ausschuss Praxisbewertung der Bundesrechtsanwaltskammer in BRAK-Mitt. 1992, 24 ff.)

 

I. Zweck

 

Seit dem von der Hauptversammlung der BRAK am 23.05.1986 in Köln gebilligten Bericht des Ausschusses haben sich Rechtsprechung und Praxis weiterentwickelt. Der Ausschuss hat versucht, dem durch eine Überarbeitung und teilweise Neubearbeitung Rechnung zu tragen.

 

Der nachstehende neu gefasste Bericht stellt keine "Richtlinie" im Sinne der "Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts" dar. Er ist vielmehr dazu bestimmt, Entscheidungsmerkmale für die Bewertung einer Anwaltspraxis aufzustellen. Damit soll einerseits den Kollegen Hilfe für Verkauf oder Erwerb einer Praxis, für Eintritt in eine Sozietät, Ausscheiden aus einer Sozietät oder Auflösung einer Sozietät sowie für den Zugewinnausgleich oder für den Erbfall gegeben werden. Andererseits soll Entscheidungshilfe für eine gleichmäßige Beurteilung der Angemessenheit bei der Prüfung eines Praxisübernahmevertrags und für gutachterliche Tätigkeit gegeben werden.