BStBK - Hinweise zur Praxiswertermittlung

Hinweise[1] der Bundessteuerberaterkammer für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis

Im Juni 2010 hat das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer seine Hinweise zur Praxiswertermittlung aktualisiert. In der Präambel wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

Die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer beziehen sich im Wesentlichen nicht auf die Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Sie beinhalten in erster Linie Ausführungen zum sogenannten Umsatzverfahren als einem vereinfachten Preisfindungsverfahren unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstands und der verschiedenen Bewertungsanlässe.

Ob eine umfassende betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung durchgeführt oder der am Markt erzielbare Preis über ein vereinfachtes Preisfindungsverfahren geschätzt wird, ist von der genauen Zielsetzung des Anwenders und dem konkreten Anlass für die Wert- bzw. Preisermittlung abhängig. In beiden Fällen gilt, dass der ermittelte Geldbetrag umso genauer sein wird, je sorgfältiger die durchgeführte Analyse war und je besser die getroffenen Annahmen die Situation widergespiegelt haben.