Rechtsprechung: Abgrenzung Arbeitslohn - Freiberufliche Tätigkeit

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Arbeitslohn oder freiberufliche (Neben-)Einkünfte?

Nicht immer nachvollziehbar sind die heftigen Auseinandersetzungen der Lohnsteuerprüfungsstellen mit den Steuerpflichtigen, ob im Einzelfall Arbeitslohn oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorliegen. Das betrifft speziell die wahlärztlichen Tätigkeiten von Chefärzten an Krankenhäusern. Worum es hier de facto geht, ist nicht immer nachvollziehbar. Allerdings ist es in der Tat so, dass bei nichtselbständiger Arbeit evtl. eine zeitnähere Besteuerung erfolgt und bestimmte Gestaltungen wie z.B. degressive Abschreibung, 1-%-Regel für Kfz oder Bildung von Ansparrücklagen oder Investitionsabzugsbeträgen sowie Sonderabschreibungen für KMU nicht möglich sind. In der Praxis ist die Klärung wichtig, um sinnlose Hin- und Herrechnereien zu vermeiden und insbesondere um die entsprechenden Informationen zielgerecht zwischen Chefarzt, Liquidationspool und Krankenhaus auszutauschen.

Im Überblick gilt Folgendes:

Der Arzt mit eigener Praxis erzielt hieraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit.