Buchungshinweise

Buchungshinweise: Eröffnungsbilanz-Buchungen

 

Bereits mit der Durchführung der ersten Finanzbuchhaltung im neuen Wirtschaftsjahr können die in diesem Zeitpunkt feststehenden Bilanzkontensalden übernommen werden, dies gilt insbesondere für die Salden der Konten:

 

-      Kasse,

-      Bank,

-      sonstige liquide Mittel.

 

Bei rechtzeitiger Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten und bei unterjährig richtiger Verbuchung der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungskonten können auch diese Salden vorgetragen werden.

 

Alle sonstigen Bilanzkontensalden sind nach Erstellung des Jahresabschlusses zu übernehmen.

 

Der Saldovortrag erfolgt über die entsprechenden Sachkonten, als Gegenkonten sind die nachfolgenden Konten für die einzelnen Sach- und Personenkontenbereiche zu bebuchen:

 

·       Konto 9000: Saldovorträge Sachkonten,

·       Konto 9008: