Checkliste ordnungsmäßige Rechnung: Vorsteuerabzug und Pflichtrechnungsangaben

Checkliste ordnungsmäßige Rechnung: Vorsteuerabzug und Pflichtrechnungsangaben – Rechtsstand 2017 –

 

Grundregeln:

g  Unternehmer sind stets zur Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen verpflichtet!

g  Ist die Rechnung unvollständig/nicht korrekt, kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Prüfen Sie daher Ihre Eingangsrechnungen und fordern Sie eine korrekte Rechnung ein.

g  Ist die ausgewiesene Umsatzsteuer zu hoch (z.B.: 19 %, obwohl nur 7 % oder steuerfrei richtig gewesen wäre), dann

        ist nur der „richtige“ Betrag als Vorsteuer abziehbar. Der zu hoch ausgewiesene Betrag muss vom Lieferanten – sofern schon an ihn gezahlt – zurückgefordert werden,

        schuldet der Rechnungsaussteller den zu hoch/falsch ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag trotzdem solange, bis die Rechnung berichtigt ist.

 

Auf folgende Pflichtrechnungsangaben müssen Sie achten:

 

  den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Hinweis: Eine Postfachadresse allein ist nicht ausreichend),

  den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,

  die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die USt-IdNr.,

  das Ausstellungsdatum,