Frage an Autorenteam - Welche Unterlagen kann Bank verlangen

Welche Unterlagen können die Banken für das Rating verlangen?

von Dr. Dorothee Böttges-Papendorf, Steuerberaterin

 

Leserfrage: Welche Unterlagen können die Banken für das Rating verlangen?

Der Frage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mandant (OHG) wird sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres von seiner Bank aufgefordert, eine BWA zum Jahresende sowie Kreditoren- und Debitorenlisten einzureichen und die Richtigkeit dieser Unterlagen sowie die Werthaltigkeit der Forderungen durch den Steuerberater bestätigen zu lassen, da die Bilanz noch nicht vorliegt. Da im Loseblattwerk und zuletzt im Beratertipp Januar 2003 das „Steuerberater-Bankpaket“ immer mit drei Bestandteilen (Jahresabschluss, Steuererklärungen/-bescheiden und private Vermögensverhältnisse) beschrieben wird, frage ich mich, wie passt das zusammen?

 

Antwort: Grundsätzlich können die Banken alles verlangen, was zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist bzw. was im Kreditvertrag vereinbart ist. Allenfalls kann man fragen, ob sie es müssen oder ob bestimmte Anforderungen überzogen sind. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall anhand der Kreditverträge und auf der Grundlage der Anforderungen der Bankenaufsicht an die ordnungsmäßige Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse beantwortet werden.

Zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG sagt das Rundschreiben Nr. 9/98