Kurzinfo Rechtsformwahl Eingetragene Genossenschaft (eG) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Der Zweck einer eingetragenen Genossenschaft ist darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Eine Genossenschaft besteht aus drei Organen: Vorstand (zwei Mitglieder), Aufsichtsrat (drei Mitglieder) und der Generalversammlung. Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern kann der Vorstand auch aus nur einem Mitglied bestehen und die Generalversammlung übernimmt die Funktion des Aufsichtsrates. Die gesetzlichen Regelungen stehen im Genossenschaftsgesetz (GenG). Anders als bei Kapitalgesellschaften beruht die Mitgliedschaft in einer eG nicht auf Kapitaleinlagen, sondern ist personenbezogen.
Schnellinfo Eingetragene Genossenschaft (eG) |
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Rechtliche Grundlagen |
GenG |
Mindestkapital |
0, kann aber per Satzung festgelegt werden |
Mindestanzahl der Gründer |
3 |
Haftung |
Beschränkung auf Vermögen der eG möglich |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beurkundung, aber mit Unterschrift aller an der Gründung Beteiligten, Satzung mit gesetzlichen Mindestanforderungen |
Anmeldung |
Finanzamt, genossenschaftlicher Prüfungsverband |
Gründungskosten |
Notar Registereintrag |
Registereintragung |
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