Kurzinfo Rechtsformwahl AG

Kurzinfo Rechtsformwahl: Aktiengesellschaft (AG)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist auf das Aktienkapital beschränkt. Eine Börsennotierung ist nicht Voraussetzung. Die Hauptversammlung der Aktionäre wählt den Aufsichtsrat und dieser bestimmt den Vorstand. Bei Gründung müssen mindestens 25 % zzgl. Ausgabeaufschlag eingezahlt sein. Bei Einmann-AG muss zusätzlich eine Sicherungsbestellung für den Rest vorgenommen werden. Grundsätzlich ist auch eine Sachgründung möglich, bei der besondere Berichts- und Prüfungspflichten gelten.

 

Schnellinfo Aktiengesellschaft (AG)

Rechtliche Grundlagen

AktG, ergänzend HGB (insbesondere Rechnungslegung)

Mindestkapital

50.000 €

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

auf Gesellschaftsvermögen beschränkt

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Notarielle Bestätigung von Vertrag und Satzung

Anmeldung

Finanzamt

Gründungskosten

Registereintrag zwischen 500 € und 700 €

Registereintragung

Handelsregister

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung

Frei wählbar, aber Zusatz „Aktiengesellschaft“ bzw. „AG“

Geschäftsführung

Durch Vorstand

Stimmrechte

Nach Höhe des Kapitalanteils

Buchführung/Rechnungslegung