Kurzinfo Rechtsformwahl EWIV

Kurzinfo Rechtsformwahl

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine Personengesellschaft, welche speziell den kleinen und mittleren Unternehmen die grenzüberschreitende Kooperation innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erleichtern soll, und sie ist eine Gesellschaft i.S.d. HGB. Sie dient nicht dem Zweck der eigenen Gewinnerzielung, sondern unterstützt die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder. Die Bildung von Rücklagen ist allerdings erlaubt. Gründungsvoraussetzung ist, dass die Mitglieder mindestens aus zwei verschiedenen Staaten der Europäischen Gemeinschaft kommen müssen und wirtschaftlich (gewerblich, freiberuflich, kaufmännisch, handwerklich oder landwirtschaftlich) tätig sind. Die EWIV besteht aus min­destens zwei Organen: den gemeinschaftlich handelnden Mitgliedern und dem/den Geschäfts­führer/n.

 

Schnellinfo Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Rechtliche Grundlagen

EWIV-VO bzw. das EWIV-Ausführungsgesetz, HGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

2 aus verschiedenen EG-Staaten

Haftung

unbeschränkt, gesamtschuldnerisch, kann aber durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten