Kurzinfo Rechtsformwahl GbR

Kurzinfo Rechtsformwahl

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, ist eine Per­sonengesellschaft. Geeignet ist die GbR für Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, Freie Berufe. Die mindestens zwei Gesellschafter sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Geschäftsführung befugt und haften persönlich gesamtschuldnerisch. Für die Gründung reicht i.d.R. eine mündliche Vereinbarung.

 

Schnellinfo Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rechtliche Grundlagen

§§ 705–740 BGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

2

Haftung

jeder Gesellschafter persönlich, voll gesamtschuldnerisch, d.h. mit Betriebs- und Privatvermögen

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Mündlicher Gesellschaftsvertrag ausreichend; besser Schriftform

Anmeldung

Gewerbeamt (jeder Gesellschafter benötigt eine auf seinen Namen ausgestellte Gewerbeanmeldebescheinigung), Finanzamt

Gründungskosten

Gewerbeanmeldung zwischen 20–50 €

Registereintrag, ca. 100 € Arzt-/Zahnarztregister

Registereintragung

Handelsregister nein,

Freie Berufe, z.B. Arztregister, Zahnarztregister, Anwaltsverzeichnis

Berufsrechtliche Fragen

–

Geschäftsbezeichnung

GbR tritt unter dem Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz „GbR“ auf