Kurzinfo Rechtsformwahl Stille Gesellschaft

Kurzinfo Rechtsformwahl

Stille Gesellschaft

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft und im Außenverhältnis nicht rechtsfähig. Sie ist keine gesellschaftsrechtliche Rechtsform im eigentlichen Sinne. Unterschieden werden typisch und atypisch stille Gesellschaft. Sie entsteht durch eine Vermögenseinlage (muss nicht finanzieller Art sein) einer natürlichen oder juristischen Person am Handelsgewerbe eines an­deren und dient zur schnellen Eigenkapitalzufuhr. Bei der atypisch stillen Gesellschaft ist der Gesellschafter am unternehmerischen Risiko beteiligt. Dem stillen Gesellschafter kann Ge­schäfts­führungsbefugnis eingeräumt bzw. Prokura oder sonstige Vollmacht erteilt werden.

 

Schnellinfo Stille Gesellschaft (typisch und atypisch)

Rechtliche Grundlagen

§§ 230–237 HGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

Keine Haftung des stillen Gesellschafters bzw. nur bis zur Höhe seiner Einlage

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Formloser Vertrag zwischen stillem und Hauptgesellschafter

Anmeldung

Nein

Gründungskosten

Keine

Registereintragung

Nein

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung

Personen-, Sach- und Phantasiefirma, keine Kennzeichnungspflicht nach außen

Geschäftsführung

Typisch stille Gesellschaft: Inhaber des Handelsgeschäfts