Kurzinfo Rechtsformwahl Nicht rechtsfähiger Verein

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Prinzipiell gelten für einen nichtrechtsfähigen Verein die gleichen Voraussetzungen wie für einen rechtsfähigen Verein. Einziger, aber gravierender Unterschied ist der, dass er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Das Vermögen gehört den Mitgliedern als Gesamthandsvermögen und dient der Erfüllung des Vereinszwecks.

 

Schnellinfo Nicht rechtsfähiger Verein (nicht eingetragen)

Rechtliche Grundlagen

§ 54 BGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

2

Haftung

Unbeschränkt für Handelnde

Beschränkt auf Vereinsvermögen für einfaches Mitglied

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Satzung

Anmeldung

Finanzamt

Gründungskosten

Keine

Registereintragung

Nein

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung

Eigennamen

Geschäftsführung

Vorstand

Stimmrechte

Jedes Mitglied eins

Buchführung/Rechnungslegung

Einfache Aufzeichnungspflichten, EÜR

Gewinn-/Verlustbeteiligung

–

Ausschüttungen

–

Steuer

Bei Anerkennung als „gemeinnützig" keine KSt und GewSt, sonst „intransparent“, d.h., Gewinn wird beim Verein besteuert: KSt, GewSt, SolZ

Vergütung

–

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

–

Bestand des Unternehmens

Unabhängig vom Ein- oder Austritt von Mitgliedern

Tod eines Mitgliedes