Kurzinfo Rechtsformwahl Verein (wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Der Zweck eines wirtschaftlichen Vereins ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Seine Rechtsfähigkeit erhält er durch staatliche Verleihung. Organe des Vereins sind die Hauptversammlung und der Vorstand, wobei die Hauptversammlung den Vorstand wählt. Jedes Mitglied hat im Verein Stimmrecht. Die Geschäftsführung übernimmt der geschäftsführende Vorstand.
Schnellinfo Verein (Wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung) |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 2179 BGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
7 |
Haftung |
beschränkt auf Vereinsvermögen |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Notariell bestätigte Satzung |
Anmeldung |
Finanzamt |
Gründungskosten |
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Registereintragung |
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Berufsrechtliche Fragen |
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Firmenbezeichnung |
Eigennamen |
Geschäftsführung |
Geschäftsführender Vorstand |
Stimmrechte |
Jedes Mitglied eins |
Buchführung/Rechnungslegung |
Aufzeichnungspflicht, EÜR |
Gewinn-/Verlustbeteiligung |
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Ausschüttungen |
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Steuer |
intransparent, d.h., Gewinn wird beim Verein besteuert: KSt, SolZ, GewSt |
Vergütung |
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Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten |
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Bestand des Unternehmens |
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Tod eines Gesellschafters |
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Übertragung von Anteilen |
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