Kurzinfo Rechtsformwahl Wirtschaftlicher Verein

Kurzinfo Rechtsformwahl

Verein (wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Der Zweck eines wirtschaftlichen Vereins ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ge­richtet. Seine Rechtsfähigkeit erhält er durch staatliche Verleihung. Organe des Vereins sind die Hauptversammlung und der Vorstand, wobei die Hauptversammlung den Vorstand wählt. Jedes Mitglied hat im Verein Stimmrecht. Die Geschäftsführung übernimmt der geschäftsführende Vorstand.   

 

Schnellinfo Verein (Wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung)

Rechtliche Grundlagen

§§ 21–79 BGB

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

7

Haftung

beschränkt auf Vereinsvermögen

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Notariell bestätigte Satzung

Anmeldung

Finanzamt

Gründungskosten

–

Registereintragung

–

Berufsrechtliche Fragen

–

Firmenbezeichnung

Eigennamen

Geschäftsführung

Geschäftsführender Vorstand

Stimmrechte

Jedes Mitglied eins

Buchführung/Rechnungslegung

Aufzeichnungspflicht, EÜR

Gewinn-/Verlustbeteiligung

–

Ausschüttungen

–

Steuer

„intransparent“, d.h., Gewinn wird beim Verein besteuert: KSt, SolZ, GewSt

Vergütung

–

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

–

Bestand des Unternehmens

–

Tod eines Gesellschafters

–

Übertragung von Anteilen

–