Gründung und Geschäftsführung
einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Rechtsstand: 01.01.2011
ØDie UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH mit vereinfachten Gründungsformalitäten. Sie wurde 2008 für Mini-Gründungen als Einstiegsvariante eingeführt.
ØDie gesetzlichen Regelungen findet man in § 5a GmbHG. Soweit hier keine Sonderregelungen getroffen sind, gelten im Übrigen die Vorschriften für GmbHs.
ØKapitalansparung aus Gewinnen ist Pflicht und perspektivisch kann jede UG (haftungsbeschränkt) bei entsprechendem Unternehmenswachstum und Gewinnen zu einer normale GmbH werden.
ØAls Alternative zum Einzelunternehmen oder zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bietet sie Haftungsbeschränkung von Anfang an mit angemessenen Gründungsformalitäten für Kleingründungen und klaren Entwicklungsperspektiven.
Gründungsformalitäten
Stammkapital |
- mindestens 1 - vor Anmeldung voll einzuzahlen - Einzahlung zwingend in Geldform - Sacheinlagen sind nicht zulässig |
Anzahl der Gründer |
mindestens einer |
Gründungsformalitäten |
Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll: bis max. drei Gründer und nur ein Geschäftsführer oder detaillierter Gesellschaftsvertrag in jedem Fall notarielle Beurkundung und Anmeldung beim Amtsgericht (Handelsregister) |
Gründungskosten |
Vereinfachte Gründung: |
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|