Merkblatt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

 

Gründung und Geschäftsführung

einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rechtsstand: 01.01.2011

 

ØDie UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH mit vereinfachten Gründungsformalitäten. Sie wurde 2008 für Mini-Gründungen als Einstiegsvariante eingeführt.

ØDie gesetzlichen Regelungen findet man in § 5a GmbHG. Soweit hier keine Sonderregelungen getroffen sind, gelten im Übrigen die Vorschriften für GmbHs.

ØKapitalansparung aus Gewinnen ist Pflicht und perspektivisch kann jede UG (haftungsbeschränkt) bei entsprechendem Unternehmenswachstum und Gewinnen zu einer „normale“ GmbH werden.

ØAls Alternative zum Einzelunternehmen oder zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bietet sie Haftungsbeschränkung von Anfang an mit angemessenen Gründungsformalitäten für Kleingründungen und klaren Entwicklungsperspektiven.

Gründungsformalitäten

 

Stammkapital

- mindestens 1 €

- vor Anmeldung voll einzuzahlen

- Einzahlung zwingend in Geldform

- Sacheinlagen sind nicht zulässig

Anzahl der Gründer

mindestens einer

Gründungsformalitäten

Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll:

bis max. drei Gründer und nur ein Geschäftsführer oder

detaillierter Gesellschaftsvertrag

in jedem Fall

notarielle Beurkundung und

Anmeldung beim Amtsgericht (Handelsregister)

Gründungskosten

Vereinfachte Gründung: