Autor: Böttges-Papendorf |
Für 2020 vollständig abgewickelte Beratungen einschließlich Einreichung aller vollständigen Unterlagen und Verwendungsnachweis kann noch das Bundesprogramm nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28.12.2015 in Anspruch genommen werden. Der Übergeber ist in diesem Fall Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre). Der Übernehmer kann ein bereits bestehendes Unternehmen sein, dann kann er auch nach den Regeln für Bestandsunternehmen gefördert werden. Ist der Unternehmer ein Existenzgründer, dann kommt das BAFA-Bundesprogramm für die Vorgründungsberatung nicht in Betracht. Hier muss er sich nach den regionalen Existenzgründerprogrammen erkundigen. Der Übernehmer kann dann aber nach der Übernahme als Jungunternehmer in den ersten beiden Jahren ebenfalls nach dem BAFA-Programm gefördert werden. Einzelheiten zur Inanspruchnahme dieses Programms findet man in Teil 3/3 speziell für die Unternehmensnachfolgeberatung ist Folgendes zu beachten:
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