6/24.5.3 Großpraxen, MVZ, Praxisklinik

Autor: Böttges-Papendorf

Wird die zahnärztliche Einzelpraxis durch Großeinheiten verdrängt?

Noch im November 2018 ist bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg mit Bezug auf eine Untersuchung des Instituts der deutschen Zahnärzte (IDZ) zur Existenzgründung nachzulesen, dass die zahnärztliche Einzelpraxis Zukunft hat. Jetzt könnte man sagen, das ist lange her - wenn man genauer hinschaut, ist allerdings auch nicht der wirkliche Einzelkämpfer gemeint. Vielmehr heißt es in der Meldung, dass das Größenwachstum nicht zum Rückgang der bewährten Einzelpraxis geführt habe. Die Möglichkeiten der Beschäftigung von angestellten Zahnärzten erweitern jedoch auch die Möglichkeiten des Inhabers einer vertragsärztlichen Einzelpraxis, d.h. einer Praxis, die über eine Vertragsarztnummer verfügt. Dort können aber bis zu drei weitere Kollegen angestellt sein. Die Entwicklung dürfte daher nach Einschätzung der Analyse dahin gehen, dass der tatsächliche "Einzelkämpfer" vermutlich verschwindet, die Einzelpraxis als solche allerdings durchaus Bestand haben kann. Das heißt, es wird nach wie vor kleinere und größere Praxen geben. Allerdings eignet sich nicht jeder Standort für jede Praxisgröße, und es ist die Frage nach den geeigneten Standorten je nach Leistungsangebot zu stellen.

Kleinere Praxen durch Coronapandemie in Bedrängnis