BFH - Urteil vom 20.04.2004 (VII R 44/03) - DRsp Nr. 2004/12662
BFH, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen VII R 44/03
DRsp Nr. 2004/12662
»1. Dem in § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG verwendeten Begriff des räumlichen Zusammenhangs lässt sich nicht entnehmen, dass bereits die Einspeisung des in einer begünstigten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz in jedem Fall zu einem Ausschluss der Steuerbefreiung führt.2. Von einer Entnahme des Stroms in räumlichem Zusammenhang zu der von § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG begünstigten Anlage kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn mit dem in der Anlage erzeugten Strom ausschließlich innerhalb einer kleinen Gemeinde gelegene kommunale Abnahmestellen versorgt werden.«
Normenkette:
StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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