Der Kläger, der Zentralrat der Juden in Deutschland, und die beklagte Bank streiten über Ansprüche aus einem Girovertrag im Zusammenhang mit Veruntreuungen, die der frühere Vorsitzende des Klägers, N., mit Hilfe von Schecks und Überweisungen begangen hat. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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