»Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Umzugskosten steuermindernd geltend machen?«
Ausgaben für einen beruflich motivierten Umzug lassen sich als Werbungskosten geltend machen. Bei einem privat oder durch eine Ausbildung veranlassten Umzug können die Kosten unter Umständen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen, den außergewöhnlichen Belastungen oder den Sonderausgaben auftauchen. Unsere Infografik bietet Ihren Mandanten einen Überblick.
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