»Reverse Charge: Welche Besonderheiten gelten bei Gebäudereinigungsleistungen?«
Erbringen Ihre Mandanten Gebäudereinigungsleistungen an Leistungsempfänger, die ihrerseits nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringen, so gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Mit Hilfe unserer Infografik erkennen Ihre Mandanten selbst, wann der Reverse-Charge-Fall eintritt, welche Nachweise sie dann erbringen müssen und was sie bei der Rechnungsstellung zu beachten haben.
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