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§ 16
BEEG
FNA: 85-5
Fassung vom: 27.01.2015
Stand: 01.08.2026
zuletzt geändert durch:
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 370 vom 22.12.2025
Änderungsnachweis
§ 16 BEEG Inanspruchnahme der Elternzeit
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
BEEG ( Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz )
(1)
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