§ 4 i EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl. I Nr. 323 vom 23.10.2024

§ 4 i EStG Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

§ 4 i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

EStG ( Einkommensteuergesetz )

1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.