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12
BewRGr
FNA: 611-7-3-1
Fassung vom: 19.09.1966
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 19.09.1966
Änderungsnachweis
12 BewRGr Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden (§ 72 Abs. 3 und § 9 BewG)
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
12 Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden (§ 72 Abs. 3 und § 9 BewG)
BewRGr ( Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens )
(1)
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