BGH - Urteil vom 22.11.2016
1 StR 354/16
Normen:
StGB § 13 Abs. 1; StGB § 227 Abs. 1; StPO § 261;
Fundstellen:
NStZ 2017, 223
NStZ 2017, 6
NStZ-RR 2017, 5
Vorinstanzen:
LG Bamberg, vom 10.12.2015

Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung

BGH, Urteil vom 22.11.2016 - Aktenzeichen 1 StR 354/16

DRsp Nr. 2017/455

Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung

1. Vorsätzliche Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB kann durch einen Garanten verwirklicht werden, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges trotz vorhandener Möglichkeit dazu pflichtwidrig nicht abwendet.2. Ein von § 223 Abs. 1 StGB erfasster Erfolg in Gestalt der Gesundheitsschädigung kann auch darin liegen, dass bei einem behandlungsbedürftigen Zustand einer Person die gebotene ärztliche Versorgung nicht bewirkt wird.3. Unterbleibt die gebotene ärztliche Behandlung, erweist sich die Verschlechterung des durch die Wirkung von dem Opfer zum Konsum überlassenem GBL ohnehin hervorgerufenen pathologischen Zustands als Gesundheitsschädigung i.S.v. § 223 Abs. 1 StGB.4. Die Eigenverantwortlichkeit der Selbstgefährdung setzt voraus, dass der sich selbst Gefährdende (oder Verletzende) das eingegangene Risiko für das betroffene eigene Rechtsgut jedenfalls in seinem wesentlichen Grad zutreffend erkannt hat, wenn ihm auch nicht sämtliche rechtsgutbezogenen Risiken im Einzelnen bekannt zu sein brauchen.5. Die Möglichkeit, § 227 StGB durch einen Garanten aufgrund einer Körperverletzung durch Unterlassen zu verwirklichen, ist anerkannt.

Tenor

1. 2.