BFH - Beschluß vom 22.12.1999
I B 158/98
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 ; FGO §§ 96, 115 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 710

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

BFH, Beschluß vom 22.12.1999 - Aktenzeichen I B 158/98

DRsp Nr. 2000/2593

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

Die Ausschüttung von Gewinnen ohne dadurch bedingtes Absinken des Teilwerts rechtfertigt keine Teilwertabschreibung.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 ; FGO §§ 96, 115 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen.

1. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aufgeworfene Frage, ob Gewinnausschüttungen, die kurz nach dem Erwerb der Anteile stattfinden, eine Teilwertabschreibung rechtfertigen, hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).