Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 11.09.2019 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, und X waren Aktionäre der Y-AG; deren Grundkapital (… €) war in … Stückaktien aufgeteilt, die als Namensaktien nur mit Zustimmung der Y-AG übertragbar waren. Die Klägerin hielt hiervon … Stückaktien (9,898 %); Hauptaktionär war X mit … Stückaktien (85,1 %).
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