FG Sachsen - Urteil vom 08.06.2016
2 K 1860/15
Normen:
KStG § 27 Abs. 2; KStG § 28 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2018, 222
DStRE 2018, 360

Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto

FG Sachsen, Urteil vom 08.06.2016 - Aktenzeichen 2 K 1860/15

DRsp Nr. 2017/287

Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Einlagenkonto

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 2; KStG § 28 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Behandlung der Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Die Klägerin wird vom Beklagten zur Körperschaftsteuer veranlagt. Mit Bescheiden über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG und des Sonderausweises nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom ... zum 31. Dezember 2009 und vom ... zum 31. Dezember 2010 stellte der Beklagte jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung das Einlagekonto mit je € .... fest. Mit Bescheid vom .... hob er hinsichtlich des Steuerjahres 2009 den Vorbehalt der Nachprüfung auf.