BFH vom 03.07.1980
IV R 138/76
Normen:
EStG § 5 ;
Fundstellen:
BFHE 131, 57
BStBl II 1980, 648

BFH - 03.07.1980 (IV R 138/76) - DRsp Nr. 1997/14621

BFH, vom 03.07.1980 - Aktenzeichen IV R 138/76

DRsp Nr. 1997/14621

»Der Bildung einer Rückstellung für zukünftige, von Jahr zu Jahr wechselnde Instandhaltungsaufwendungen eines Wartungsunternehmens stehen die Grundsätze über die Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen, wenn sich die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus den Dauerwartungsverträgen zu jedem Bilanzstichtag ausgeglichen gegenüberstehen.«

Normenkette:

EStG § 5 ;

Gründe:

I. Streitig ist bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung 1970, ob Rückstellungen für eine spätere erhöhte Inanspruchnahme aus Dauerwartungsverträgen zulässig sind.