BFH - 21.05.1974 (VIII R 57/70) - DRsp Nr. 1997/12092
BFH, vom 21.05.1974 - Aktenzeichen VIII R 57/70
DRsp Nr. 1997/12092
»1. Die sachlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung liegen auch dann vor, wenn das überlassene Wirtschaftsgut bei der Betriebsgesellschaft nur eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellt. 2. Bei dem Besitzunternehmen unterliegen nicht nur die an sie gezahlten Mietzinsen der Gewerbeertragsteuer, sondern auch (verdeckte) Gewinnausschüttungen, Darlehenszinsen und Avalprovisionen, soweit Darlehen und Wechselbürgschaften für die Betriebsgesellschaft ihre Grundlage in dem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen des Besitzunternehmens auch in der Betriebsgesellschaft haben.«