I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb mit Vertrag vom 25. März 1997 eine Beteiligung an der H-GmbH, die am 31. Dezember 2000 in der Bilanz mit einem Buchwert von 11.086.000 EUR ausgewiesen war. Mit Vertrag vom 27. April 2001 veräußerte sie die Beteiligung wieder.
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