FG Niedersachsen, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 20285/04
Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer aus seiner Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft; Abgrenzung einer nichtselbstständigen Tätigkeit von einer selbstständigen Tätigkeit eines Steuepflichtigen anhand der persönlichen Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, festen Arbeitszeiten und Bezüge
BFH, Urteil vom 20.10.2010 - Aktenzeichen VIII R 34/08
DRsp Nr. 2011/1901
Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer aus seiner Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft; Abgrenzung einer nichtselbstständigen Tätigkeit von einer selbstständigen Tätigkeit eines Steuepflichtigen anhand der persönlichen Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, festen Arbeitszeiten und Bezüge
1. NV: Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.2. NV: Die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen ist für die Einkommen-, die Gewerbe- und die Umsatzsteuer grundsätzlich nach denselben Grundsätzen zu beurteilen; dabei kommt der jeweiligen sozial-, und arbeits- oder steuerrechtlichen Beurteilung zwar indizielle Bedeutung zu; eine rechtliche Bindung besteht aber nicht.3. NV: Bei Vertretern juristischer Personen ist zu unterscheiden zwischen der Organstellung und dem ihr zugrunde liegenden Anstellungsverhältnis. Auch bei der Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers ist vornehmlich auf die Umstände des Einzelfalles und nicht auf dessen organschaftliche Stellung abzustellen.
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