Die befristete Beschwerde vom 27.01.2010 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Köln vom 22.01.2010 - 42 HRB 54371 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.07.2009 –
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