FG Hamburg - Urteil vom 23.05.2023
6 K 95/21
Normen:
FGO § 56 Abs. 1;
Fundstellen:
ZEV 2023, 788

Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Klagefrist bzgl. Begründung einer Betriebsaufspaltung durch einen Erbfall

FG Hamburg, Urteil vom 23.05.2023 - Aktenzeichen 6 K 95/21

DRsp Nr. 2023/14410

Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Klagefrist bzgl. Begründung einer Betriebsaufspaltung durch einen Erbfall

Tenor

1.

Dem Steuerpflichtigen ist Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist zu gewähren, wenn die Klage per Fax eingereicht wurde, weil der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch keinen Registrierungsbrief erhalten hatte und er vom Gericht die Auskunft erhalten hatte, dass ein Fax in einem solchen Fall möglich ist und er sofort auf Nachfrage des Gerichts einen Wiedereinsetzungsantrag stellt.

2.

Eine Betriebsaufspaltung kann ungeplant und gegen den Willen der Beteiligten entstehen.

3.

Aus dem BMF-Schreiben vom 14. März 2006, BStBl. I 2006, 253 folgt nicht, dass in allen Fällen, in denen die Betriebsaufspaltung durch den Tod eines Beteiligten entsteht, diese rückwirkend steuerlich wieder beseitigt werden kann.

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Betriebsaufspaltung bestanden hat.