Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. September 2013
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Finanzgericht haben der Kläger zu 49 % und der Beklagte zu 51 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
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