Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. März 2014
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die A–Bank hielt ursprünglich 100 % an der B–AG, die ihrerseits 100 % der Anteile an verschiedenen Kapitalgesellschaften hielt. Diese waren Eigentümer von in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Grundstücken.
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