LAG Hamm, vom 25.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 522/21
ArbG Rheine, vom 22.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 132/20
Keine Geltung der Kündigungsschutzvorschriften für OrganmitgliederDer Trennungsgrundsatz des § 38 Abs. 1 GmbHGDer Grundsatz der teleologischen Reduktion einer VorschriftÜbergang des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Geschäftsführers auf den Betriebserwerber beim Betriebsübergang
BAG, Urteil vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 6 AZR 228/22
DRsp Nr. 2023/13510
Keine Geltung der Kündigungsschutzvorschriften für OrganmitgliederDer Trennungsgrundsatz des § 38 Abs. 1GmbHGDer Grundsatz der teleologischen Reduktion einer VorschriftÜbergang des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Geschäftsführers auf den Betriebserwerber beim Betriebsübergang
Orientierungssätze:1. Für die Frage, ob der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Nr. 1KSchG eröffnet ist, kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer noch bestanden hat. Ist dies der Fall, bedarf die Kündigung keiner sozialen Rechtfertigung iSv. § 1 Abs. 2KSchG (Rn. 16). Das gilt auch, wenn der rechtlichen Beziehung zwischen Organ und Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt (Rn. 24 ff.).2. Bei Organmitgliedern juristischer Personen ist zwischen der Organstellung und dem ihr zugrunde liegenden Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Die Bestellung zum Organ einer juristischen Person ist ausschließlich ein körperschaftlicher Rechtsakt. Sie begründet kein schuldrechtliches Verhältnis zwischen dem Organmitglied und der Gesellschaft (Rn. 21, 39).
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