FG Düsseldorf, vom 11.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3742/06
Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Aktien nach §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG); Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Abzugs von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen durch § 8b Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 2002 a.F.
BFH, Urteil vom 13.10.2010 - Aktenzeichen I R 79/09
DRsp Nr. 2011/943
Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Aktien nach §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG); Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Abzugs von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen durch § 8b Abs. 3Körperschaftsteuergesetz (KStG) 2002 a.F.
1. Für den Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Aktien nach §§ 327a ff. AktG (sog. Squeeze-out) kann keine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden.2. Es ist weder aus verfassungs- noch aus unionsrechtlicher Sicht zu beanstanden, dass § 8b Abs. 3KStG 2002 a.F. auch den Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen ausschließt.