Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. Juni 2012
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
A.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, ist die Anfertigung und Konstruktion von Maschinen aller Art. Gesellschafter waren ursprünglich die X-GmbH als Komplementärin ohne Einlage sowie die Geschwister A, B und C als Kommanditisten.
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