Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch den Vorstand eines Konzerns hinsichtlich vorsätzlicher Insolvenzverschleppung
BGH, Beschluss vom 21.08.2013 - Aktenzeichen 1 StR 665/12
DRsp Nr. 2013/21698
Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch den Vorstand eines Konzerns hinsichtlich vorsätzlicher Insolvenzverschleppung
1.Entscheidend für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist allein der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung, der nur durch eine Stundungsvereinbarung hinausgeschoben werden kann.2.Von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist die bloße Zahlungsstockung, d.h. der kurzfristig behebbare Mangel an flüssigen Mitteln.3.Dieser muss in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu beseitigen sein, da eine kreditwürdige Person in der Lage ist, sich binnen dieser Frist die benötigten Beträge darlehensweise zu beschaffen; sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor.4.Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit erfolgt in der Regel durch die sogenannte betriebswirtschaftliche Methode; dies setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus.5.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.