Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2018 – 10 K 504/15 K,G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2018 – 10 K 504/15 K,G,F wird dahingehend berichtigt, dass die "… GmbH, X–Straße …, Z" Klägerin des Rechtsstreits ist.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
A.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Kapitalgesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|