Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 Euro festgesetzt.
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