FG Münster - Urteil vom 15.05.2019
13 K 2520/16 AO
Normen:
EStG § 3a;

(Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines Schuldenerlasses

FG Münster, Urteil vom 15.05.2019 - Aktenzeichen 13 K 2520/16 AO

DRsp Nr. 2022/4144

(Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines Schuldenerlasses

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Erlass von Schulden zu einem Sanierungsgewinn geführt hat, der einen (Teil-) Erlass hieraus resultierender Steuerschulden rechtfertigt.

Die Kläger waren zu je 50 % Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft A OHG (im Folgenden: A OHG) und bezogen als Mitunternehmer dieser Gesellschaft in dem Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb, welche durch das Betriebsstätten-Finanzamt einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Die A OHG betrieb eine kombinierte ... [Sportanlage] nebst Hotel (...).