Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. März 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 219.400,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 27. Oktober 2007 zu zahlen.
Im Übrigen werden Berufung und Anschlussberufung zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 75 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 15 % und die Beklagte zu 2) weitere 10 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) hat die Klägerin 2/3, von denen der Beklagten zu 2) 1/3 zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Beklagten als Gesamtschuldner 15 % und die Beklagte zu 2) weitere 10 % zu tragen.
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