Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ulm - Registergericht - vom 14.05.2020 -
Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Am ... .2020 wurde die Gründung der ... GmbH zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Einzige Gesellschafterin ist die Antragstellerin, die auch zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt wurde. Die Gesellschaft soll im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG gegründet werden. Die als Musterprotokoll bezeichnete notariell beurkundete Gründung enthält u. a. folgende Regelungen:
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