Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. März 2019 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg - Registergericht - vom 7. Februar 2019 aufgehoben. Das Amtsgericht - Registergericht - wird angewiesen, über die Anmeldung der Antragstellerin vom 29. November 2018 - UR-Nr. 900/2018, Notar S. - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
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