OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.02.2019
3 Wx 167/18
Normen:
GmbHG § 66 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2019, 1081
GmbHR 2019, 588
MDR 2019, 816
NZG 2019, 580
NZI 2019, 436
ZInsO 2019, 1081
Vorinstanzen:
AG Mönchengladbach, vom 13.06.2018

Zulässigkeit der gerichtlichen Bestellung eines Liquidators für eine in Liquidation befindliche, noch nicht sondern vom GmbH

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2019 - Aktenzeichen 3 Wx 167/18

DRsp Nr. 2019/5346

Zulässigkeit der gerichtlichen Bestellung eines Liquidators für eine in Liquidation befindliche, noch nicht sondern vom GmbH

1. Bei der gerichtlichen Bestellung des Liquidators (hier: für eine in Liquidation befindliche, noch nicht vollbeendete Gesellschaft mit beschränkter Haftung) handelt es sich um ein nur ausnahmsweise zulässiges Verfahren zur Verhinderung der Führungslosigkeit der Gesellschaft und zum Zwecke des Schutzes der Minderheit der Gesellschafter, das auf Antrag von Gesellschaftern, deren Anteile mindestens zehn Prozent des Stammkapitals ausmachen, erfolgen kann, wenn ein wichtiger Grund für die Bestellung durch das Gericht vorliegt. 2. Für eine gerichtliche Bestellung eines Liquidators ist erst dann Raum, wenn eine ordentliche Liquidatorenbestimmung nach § 66 Abs. 1 GmbHG nicht gelingt und eine wirksame Bestellung durch die Gesellschafterversammlung auch nicht zu erwarten ist, wobei Erfolgsaussichten eines ordentlichen Bestellungsverfahrens nicht bereits zu verneinen sind, wenn der Benennungspflichtige vorbringt, er kenne keine zur Übernahme des Amtes des Liquidators bereite und geeignete neutrale Person, sofern er nicht zugleich darlegt, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um eine solche zu finden.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 13. Juni 2018 wird zurückgewiesen.