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Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft
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§ 16
EGAktG
Stand: 11.04.2017
zuletzt geändert durch:
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl. I S. 802
Erster Abschnitt Übergangsvorschriften
Änderungsnachweis
§ 16 EGAktG Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 16 Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
EGAktG ( Einführungsgesetz zum Aktiengesetz )
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