Für die Vollstreckung der Geldstrafe gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
|
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|